PR Couch Teil 34
Spamming
Wer kennt sie nicht, die lästigen Werbemails, die täglich in der Mailbox auftauchen. Woher kommen sie und wie kann man sie verhindern? Der Begriff Spamming (spam = voll stopfen) steht für das massenhafte Senden von E-Mails an verschiedene Adressaten. Sie beinhalten oft Werbung privater sowie kommerzieller Anbieter oder unbestellte – zum Teil „dubiose“ Angebote.
Bei Spam-Mails unterscheidet man zwei Arten:
- Unsolicited Commercial Email (UCE) – unverlangte kommerzielle Werbung per E-Mail
- Unsolicited Bulk Email (UBE) – unverlangte Massenmails
Die Absenderadressen sind oft nicht „replyfähig“, obwohl die Domäne existiert. Dieses Vorgehen erschwert das Festellen des Verursachers.
Abgesehen von den Auswirkungen auf die private Mailbox durch unerwünschte Mails ist vor allem die Belastung der Server und des Netzverkehres im Internet von Bedeutung. Nach Angaben von Providern verbrauchen die Spam-Mails ca. 20-30% der verfügbaren Bandbreite. In den USA ist bereits von einer Belastung von bis zu 50% des Mailboxvolumens die Rede. Faktum ist, dass diese Spam-Mails nicht nur Unternehmensnetzwerke überlasten, sondern weltweit Posteingangsordner verstopfen. Die IT-Abteilungen von Unternehmen werden dadurch gezwungen, zusätzliche Zeit und finanzielle Mittel zu investieren, um das Vordringen von Spam-Mails in das Unternehmensnetzwerk zu verhindern.
Zu Beginn des Spammings sahen einige Marketingunternehmen das Potenzial direkter Mails als eine kostengünstige Chance, zig-Tausende User zu erreichen. Jedoch führte diese neue Art der Massenkommunikation auch zu Frustration bei den Empfängern. Jenen Unternehmen, die noch immer Spam-Mails abschicken, kommt es nicht aufs Image an. Ihr Ziel ist es, mit kostengünstigen Marketingkampagnen auf breiter Ebene einen Erfolg (wenn auch nur von einigen Prozentpunkten) zu erreichen.
Schutz vor Spam-Mails
Das vollständige Unterbinden von Spam-Mails ist relativ schwer zu realisieren!
Wichtigste Regel im Umgang mit Spams ist, dass man weder dem Absender eine Antwort-Mail schickt, noch vielleicht im Mail vorhandenen Links folgt. Dadurch wird dem Spammer mitgeteilt, dass die E-Mail Adresse aktiv ist und mit noch mehr Spams beschickt werden kann.
Eine Möglichkeit sich der lästigen Mails zu entledigen wäre, die Absender zu blockieren. Dieser Schutzmechanismus ist jedoch umstritten, da dadurch das ein oder andere gewünschte, informative Mail nicht mehr zugestellt wird.
Weiters gibt es die Option sich, laut § 7 des E-Commerce-Gesetzes (ECG), in die so genannte Robinson Liste eintragen zu lassen. Dabei verpflichtet sich die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH dazu, eine Liste zu führen, bei der sich jede Privatperson und jedes Unternehmen anmelden kann, um keinerlei elektronische Werbung zu erhalten. Dieses Service ist kostenlos. Nähere Informationen und Antragsformular unter:
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Telekommunikation_Konsumentenservice_E-Commerce-Gesetz
Eine weitere Variante wäre, die von den Providern zur Verfügung gestellten Spam-Filter zu aktivieren und zusätzlich noch eine eigene, selbstlernende Software am PC zu installieren – auch Spam-Killer genannt (davon gibt es verschiedenste Freeware-Produkte im Internet zum Downloaden).
Am besten schützt man sich, indem man seine Adresse in der Öffentlichkeit möglichst wenig bekannt gibt. Da die meisten Web-Seiten-Betreiber dazu übergehen, dass man sich als User authentifizieren muss – sprich sich mittels E-Mail-Adresse und eigenem Passwort auf der Web-Seite registriert – wird dies immer seltener möglich.
Bleibt somit noch als letzte und am häufigsten angewandte Möglichkeit, sich bei Anbietern wie zum Beispiel yahoo, hotmail oder gmx einen kostenlosen E-Mail-Account inklusive diverser Alias-Adressen anzulegen. Sowie eine Adresse bespammt wird, kann man diese wieder löschen und ist damit auch gleich die lästigen Spam-Mails los.
Anti-Spam-Gesetze
Einzelne Staaten haben bereits entsprechende Gesetze und wenden diese auch an. In den USA wurde 2004 ein Anti-Spam-Gesetz verabschiedet. Auch erste Verurteilungen folgten bereits. In Österreich trat am 1. März dieses Jahres ein strengeres Spam-Gesetz in Kraft (Anpassung an die EU-Richtlinien). Es bietet Vorteile für Unternehmen, die damit dem unerwünschten Direktmarkting via Spam-Mails einen Riegel vorschieben können. Beim Verstoß können Verwaltungsstrafen bis zu einer Höhe von 37.000 Euro erhoben werden. Siehe dazu: http://wko.at/wknoe/rp/UnerbeteneKommunikation.pdf
Nährere Infos auch unter: http://futurezone.orf.at/it/stories/89519/
Vertiefende Literatur:
Laga, Gerhard/Gangoly, Jürgen H./Eisenriegler, Michael: spam://e-mail-werbung. Der schmale Grat zwischen sinnvoller Werbung und verbotenem Spamming. Verlag Österreich, 2004