PR Couch Teil 10

Das Pressefoto – Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Ein wichtiges Service für Journalisten ist die Bereitstellung von Fotomaterial in Ergänzung zu Presseunterlagen wie Presseaussendung, Pressemappe, etc.

Vor der Veröffentlichung eines Fotos müssen die Fotorechte geklärt sein, d.h. Sie müssen das Recht haben, das Foto an die Medien weiterzuleiten. Rechte und Honorar eines Fotografen müssen gewährleistet sein. Ein unrechtmäßiger Abdruck eines Fotos kann Klagen nach sich ziehen.

Die Bildlegende

Jedes Foto sollte mit einer Bildlegende versehen sein. Inhalt: Wer oder was ist auf dem Foto zu sehen, eventuell der Name des Fotografen und das Entstehungsdatum des Fotos. Geben Sie auch an, ob der Abdruck honorarfrei ist und bei wem die Fotorechte liegen. Liegen die Fotorechte nicht bei Ihnen sondern bei jemand anderen, so muss dies angeführt werden.

Auf einem Pressefoto können Produkte, Portraits (Geschäftsführer, Manager, etc.), Firmengebäude und vieles mehr abgebildet werden.

Digitale Tipps & Tricks

Im digitalen Zeitalter sollten Fotos im digitalen Format angeboten werden.

  • Legen Sie Ihrer Pressemappe eine CD mit den wichtigsten Fotos im gängigsten Format (TIFF oder JPG) bei.
  • Schicken Sie Fotos nie als Anhang mit einer Presseaussendung mit*, sondern stellen diese in Ihren Online Newsroom (siehe PR-Couch Teil 9) und senden den Link zum Downloaden mit.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Fotos mind. 300 dpi Auflösung aufweisen. Das können Sie in jedem Bildbearbeitungsprogramm (Photoshop, Corel Draw, etc.) feststellen.

*Nicht jeder Journalist verfügt über einen schnellen Internetzugang. Achten Sie deshalb auf eine akzeptable Dateigröße.

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